Finanzielle Probleme im Studium

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dein Studium zu finanzieren – ob du Unterstützung von deinen Eltern und deiner Familie erhältst, eine staatliche Förderung über BAföG, einen Studienkredit aufnimmst oder ein Stipendium erhältst.

BAföG bedeutet staatliche Unterstützung für Studierende und ist durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt. Allen Studierenden an Fachhochschulen, Akademien oder Universitäten steht die Förderung zu. Grundsätzlich ist diese Studienfinanzierung vom Einkommen deiner Eltern abhängig. Nach ihrem Einkommen berechnet sich dein monatlicher Betrag.

Natürlich musst du einige Formulare für den Antrag von BAföG ausfüllen. Für die Hochschulen und Universitäten in M-V findest du die Links unter diesem Beitrag. Den Antrag kannst du erst nach der Studienplatzzusage stellen. Die Leistungen bekommst du dann aber vom Beginn des Monats, an dem du das Studium beginnst und dann monatlich im Voraus auf dein Konto.

Die Förderung über BAföG ist zur einen Hälfte ein Zuschuss, zur anderen Hälfte ein Darlehen. Das heißt, 50 % der Förderung musst du zurückzahlen und zwar 5 Jahre nachdem du dein Studium abgeschlossen hast. Zusätzlich besteht unter besonderen Voraussetzungen die Möglichkeit eines elternunabhängigen BAföG.

Mit einem Studienkredit kannst du dir auch als Student*in Geld von der Bank leihen, um das Studium zu finanzieren, wenn du z. B. kein BAföG erhältst. Bis zum 14. Semester ist das in der Regel möglich. 

Die Besonderheit beim Studienkredit ist, dass sich die Zinsen für die Rückzahlung am unteren Rand der üblichen Konditionen befinden. Jedoch solltest du dir schon zu Beginn Gedanken um die Gesamtsumme machen und dir im Klaren sein, dass du sie nach dem Studium zurückzahlen musst.

Die gängigsten Kreditarten:

Studienkredit

  • spezielle Konditionen für Studierende
  • an keine Sicherheiten gebunden
  • werden in monatlichen Raten ausgezahlt, nicht als einmaliger Betrag
  • Zinsen variieren je nach Geldinstitut
  • Rückzahlung in der Regel erst nach einer gewissen Zeitspanne nach Beendigung des Studiums

Studienbeitragsdarlehen

  • spezielle Konditionen für Studierende
  • an keine Sicherheiten gebunden
  • werden im Unterschied zum Studienkredit einmal im Semester ausgezahlt
  • Zinsen und Konditionen variieren je nach Geldinstitut und Bundesland

Bildungskredit

  • kannst du erst zu einem späteren Zeitpunkt deines Studiums beantragen
  • bspw. um Auslandsaufenthalte, Praktikumsphasen oder das Masterstudium zu finanzieren

Du musst das Geld nicht zurückzahlen. Das Stipendium soll dich darin unterstützen, dich voll und ganz auf dein Studium konzentrieren zu können.
Du wünschst dir Einladungen zu Tagungen oder die Betreuung durch einen Vertrauensdozenten? Ein Stipendium macht's möglich! Die meisten Stipendien werden von politischen Parteien, religiösen Organisationen und/oder Konzernen vergeben. Natürlich wird die Auswahl der Bewerber nach bestimmten Kriterien getroffen, sodass du – auch wenn du kein Geld zurückzahlen musst – etwas dafür tun musst. Dafür musst du nicht unbedingt einen 1,0 Abschluss haben.

Finanzielle Überbrückung – Studienabbruch und Finanzen

Für deine finanzielle Situation bedeutet  der Abbruch des Studiums eine große Veränderung. Hier sind einige Aspekte aufgeführt, die sich durch einen Studienabbruch beim Thema Finanzen ändern.

Der Studienabbruch muss der zuständigen Stelle für Kindergeld gemeldet werden. Liegt dein Alter noch unter 25 Jahren und es wird statt des bisherigen Studiengangs eine anderer studiert oder du beginnst eine berufliche Ausbildung, so besteht der Anspruch auf Kindergeld weiterhin.

Mit dem Studienausstieg bzw. der Exmatrikulation verlierst du im Allgemeinen auch den Anspruch auf die staatliche Ausbildungsunterstützung durch das BAföG. Wenn du dich für den Abbruch des Studiums entschieden hast, musst du sofort mit BAföG-Amt Kontakt aufnehmen. Dort erfährst du, was sich für dein BAföG bei Studienabbruch ändert und kannst dir Rat und Hilfestellung zu Finanzierungsmöglichkeiten und Alternativen holen.

Der Studienabbruch führt dazu, dass die BAföG-Förderung vorläufig beendet wird und ab dem ersten Monat nach Entschluss des Abbruchs entfällt. Das erhaltene BAföG muss dann zur Hälfte zurückgezahlt werden. Die Höhe der BAföG-Rückzahlung bei Studienabbruch ist unabhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs und erhöht auch nicht den Anteil BAföG-Rückzahlung. Das Darlehen muss fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) des zuerst begonnenen Studiengangs zurückgezahlt werden. Etwa ein halbes Jahr vorher wird dieser Sachverhalt per Post mitgeteilt, in dem die Rückforderung angekündigt wird.

Solltest du noch etwas Zeit brauchen, um dich beruflich zu orientieren, weil du dich noch nicht entscheiden kannst, welchen Weg du nun weiter gehen möchtest, kannst du dich an deine Agentur für Arbeit bzw. an das Jobcenter wenden.  Wenn du keinen Studierendenstatus mehr hast, hast du Anspruch auf Bürgergeld. Die Mitarbeiter*innen kennen solche Situationen und unterstützen dich nicht nur bei der Suche nach einer neuen beruflichen Möglichkeit, sondern auch mit Geldleistungen, um bspw. die Miete und deine Lebenshaltungskosten zahlen zu können. So verschaffst du dir auch „etwas Luft“ und bekommst keine Existenzängste.

Bei einem studentischen Förderkredit gilt es auch bei Studienabbruch oder Studiengangwechsel einiges zu beachten.

Jede Änderung des Studienverlaufs muss der KfW-Bank mitgeteilt werden. Dies kannst du in der Regel über das Online-Portal der KfW-Bank machen. Ziel ist es, die Auszahlung zu stoppen. Nach der Auszahlungsphase gehst du dann in die Karenzphase über. Über 1,5 Jahre zahlst du nur noch die, im Vertrag vereinbarten, Zinsen. Die Karenzphase kann verlängert werden, wenn du dies wünschst, z. B. weil du in einer Ausbildung bist oder noch keinen Arbeitsplatz gefunden hast. Erst nach der Karenzphase beginnt die Tilgungsphase. Auch diese Phase kann von dir individuell, je nach Umständen, modifiziert werden.

Informiere die Krankenversicherung so schnell wie möglich über den Studienabbruch. Falls du ein anderes Studium aufnehmen möchtest, kannst du – sofern du die Kriterien weiterhin erfüllst – über die Familienversicherung der Eltern bzw. über die studentische/freiwillige Krankenversicherung versichert bleiben.

Wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen möchtest, wirst du über den Arbeitgeber versichert. Die Wahl der Krankenkasse liegt dabei grundsätzlich bei dir. Sofern beides nicht zutrifft und du noch keine 23 Jahre alt bist, kannst Du weiter in der Familienversicherung bleiben. Bist Du älter und beziehst Bürgergeld, wirst du über die Agentur für Arbeit versichert.