BAföG bei Studienausstieg

Mit dem Studienausstieg bzw. der Exmatrikulation verlierst du im Allgemeinen auch den Anspruch auf die staatliche Ausbildungsunterstützung durch das BAföG. Wenn du dich für den Abbruch des Studiums entschieden hast, musst du sofort mit BAföG-Amt Kontakt aufnehmen. Dort erfährst du, was sich für dein BAföG bei Studienabbruch ändert und kannst dir Rat und Hilfestellung zu Finanzierungsmöglichkeiten und Alternativen holen.

Der Studienabbruch führt dazu, dass die BAföG-Förderung vorläufig beendet wird und ab dem ersten Monat nach Entschluss des Abbruchs entfällt. Das erhaltene BAföG muss dann zur Hälfte zurückgezahlt werden. Die Höhe der BAföG-Rückzahlung bei Studienabbruch ist unabhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs und erhöht auch nicht den Anteil BAföG-Rückzahlung. Das Darlehen muss fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) des zuerst begonnenen Studiengangs zurückgezahlt werden. Etwa ein halbes Jahr vorher wird dieser Sachverhalt per Post mitgeteilt, in dem die Rückforderung angekündigt wird.