BAföG bei Studiengangwechsel

Sofern es sich um den ersten Studiengangwechsel handelt, bekommst du weiterhin BAföG – auch im Zweitstudium. Jedoch musst du das BAföG-Amt über den Fachrichtungswechsel informieren und den Wechsel begründen.

Grundsätzlich kann ein Studiengangwechsel mehrfach durchgeführt werden. Allerdings musst du beachten, dass die im vorherigen Studiengang „verbrauchten“ Semester ab dem zweiten Fachrichtungswechsel angerechnet werden. Ein Fachrichtungswechsel kann bis zum 3. Fachsemester erfolgen, nur dann gibt es weiterhin Studenten-BAföG.