Krankenversicherung bei Studienabbruch

In jedem Fall gilt: Informiere die Krankenversicherung so schnell wie möglich über den Studienabbruch. Falls du ein anderes Studium aufnehmen möchtest, kannst du – sofern du die Kriterien weiterhin erfüllst – über die Familienversicherung der Eltern bzw. über die studentische/freiwillige Krankenversicherung versichert bleiben.

Wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen oder eine Berufsausbildung beginnen möchtest, wirst du über den Arbeitgeber versichert. Die Wahl der Krankenkasse liegt dabei grundsätzlich bei dir. Sofern beides nicht zutrifft und du noch keine 23 Jahre alt bist, kannst Du weiter in der Familienversicherung bleiben. Bist Du älter und beziehst ALG II, wirst du über die Agentur für Arbeit versichert.